Fun DJ Joe Joe Der Party Discjockey

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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM ENGAGEMENTVERTRAG

 

Rechte & Pflichten Auftraggeber ( AG ):

 

1.        Die Gage ist direkt nach der Probe / Aufbau vor dem Auftritt an den AN auszuzahlen in Bargeld. (Bei Nichterfüllung kann der Auftrag abgebrochen werden, die Gage ist trotzdem im vollem Umfang fällig).

2.        Über die Gage ist Dritten gegenüber keine Auskunft zu erteilen (Gagengeheimnis).

3.        Ein sauberer, unfallsicherer und in der kalten Jahreszeit beheizter Umkleide-, Aufenthaltsraum mit Tischen, Stühlen (je nach Anzahl von Künstler / Darbieter / Technikern), Garderobe und Waschgelegenheit in der Nähe ist bereitzustellen.

4.        Für Schäden an  Technik / Equipment der AN die durch Vandalismus oder Schäden die durch den AG zu verhindern gewesen wären, in vollem Umfang ( Wiederbeschaffungswert ) aufzukommen. Der AG schließt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung auf seine Kosten ab! Bei öffentlichen Veranstaltungen stellt der AG Sicherheitskräfte!

5.        Der AG gewährleistet einen Störungs- und unfallfreien Ablauf.

6.        Bild- und Tonaufzeichnungen sind nur mit Genehmigung der Darbieter zulässig.

7.        Der AG verpflichtet sich seine anfallenden Gebühren (GEMA, Künstlersozialabgabe) selbst zu entrichten.

8.        Imbiss und Getränke im üblichen Umfang für Künstler / Darbieter / Techniker kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

9.        Den Auftrittsort bei Anreise ungehindert für Aufbau und Proben vom AN geöffnet zu halten.

10.     Den Auftrittsort nach Auftritt oder Veranstaltungsende für den Abbau geöffnet zu halten.

11.     Für den Transporter (Kleinbus) einen gesicherten/bewachten Parkplatz in nähe der Bühne bereitzustellen.

12.     Bei Open Air Veranstaltungen ist zu beachten, das diese nur bei störungsfreier Witterung und einer Auftritts- bzw. Bühnenüberdachung  durchgeführt werden können.

13.     Bei Außenveranstaltungen eine trockene Bühne / Stellfläche mit Dach sowie ein geschützter Technikerplatz ca. 15m vor der Fläche. bereitzustellen

14.     Bei Open Air übernimmt der AG das volle Risiko. Die Gage ist auch bei witterungsbedingtem Ausfall zu zahlen.

15.     Es sind weiterhin je nach Einzelfall 2 getrennte Stromkreise 230 V / 16 A CEE bzw. Kraftstrom 380 V / 32 A CEE in Bühnennähe bereitzustellen.

16.     Dem Künstler ist eine freie Gestaltung und Darbietung seines Programms zu gewährleisten und keine künstlerischen bzw. technischen Anweisungen zu geben (ggf. Lautstärke)

17.     Dem Künstler ist in Pausen und Musikstücken das Rauchen zu erlauben.

 

Rechte & Pflichten Auftragnehmer ( AN ):

 

1.        Der AN verpflichtet sich rechtzeitig vor Beginn des vertraglich zugesicherten Zeitplanes anwesend zu sein, um alle notwendige für den Ablauf seiner Darbietung selbst zu erledigen.

2.        Krankmeldungen oder andere Verhinderungen sofort dem AG  mitzuteilen. Ärztliche Atteste oder Nachweise sind vorzulegen.

3.        Alles für die Ausführung der Leistung erforderliches Equipment in einwandfreiem Zustand vorzulegen.

4.        Auf Wunsch im Finale mitzuwirken sofern nicht durch andere Termine ( Nachweispflicht ) unmöglich.

5.        Für angerichtete Schäden, die durch ihn selbst entstehen, auch dritten gegenüber, selbst zu haften.

6.        Seine sämtlichen anfallenden Steuern und sonstige Abgaben selbst abzuführen.

7.        Auf Forderungen vom AG im Bezug auf die Lautstärke einzugehen, sofern dies technisch möglich ist.

8.        Sofern es sich um Beschallungsaufträge handelt eine für die Spiellokalität ausreichende, sowie technisch einwandfreie Ton- / Lichtanlage zu stellen.

9.        Der AN erfüllt alle im Leistungsumfang genannten Punkte mit Präzision und Können.

 

Allgemein:

Sind ein oder mehrere Punkte gestrichen, so behalten die verbleibenden Punkte ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit der Bestimmungen ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die in ihrem Sinngehalt wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt, wenn dies beide Parteien rechtzeitig bedacht hätten. Dies gilt auch für den Fall das der Vertrag Regelungslücken aufweisen sollte. Zwischen den Parteien wurden keine weiteren sonstigen Vereinbarungen getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Alle Vertragspartner bekennen mit Ihrer Unterschrift, eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten und vollinhaltlich verstanden zu haben.

ACHTUNG VERANSTALTER:

Denken Sie in Ihrem Sinne an alle Abgaben. Holen Sie sich alle notwendigen Genehmigungen für die Ausführung Ihrer Veranstaltung bei den zuständigen Behörden ein. Denken Sie auch an die Meldepflicht bei der GEMA ( Wir sind Ihnen hierbei gern behilflich ). Für die Darbietung von Künstler müssen Sie laut Gesetz auch Künstlersozialkasse abführen ( Informationen hierzu unter Tel.: 04421 – 308230 ). Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen als Vermittler gern zur Verfügung ( Tel.: 03464 / 260 93 44 ).
 

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